Gebührenordnung
Musikschule der Stadt Quickborn
Gebührenordnung
1. Gebührenpflicht
1.1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem jeweils gültigen Gebührentarif erhoben. Die Musikschule behält sich vor, die Gebühren jederzeit abzuändern. Die geänderten Gebühren gelten zum Monatsersten nach Änderungsbeschluss. Bei einer Änderung der Gebührenordnung ist eine vorzeitige Kündigung seitens des Schülers (bzw. dessen Erziehungsberechtigten) zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die neue Gebührenordnung in Kraft tritt.
1.2. Für Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in Quickborn haben, wird ein Gastschülerbeitrag erhoben.
1.3. Erwachsene über 26 Jahre zahlen einen Aufschlag von 10 %.
1.4. Für die Teilnahme an Ergänzungsfächern (Allgemeine Musiklehre, Kammermusik etc.) werden keine Gebühren erhoben, wenn der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfach ist.
2. Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten verpflichtet.
3. Fälligkeit
Die Gebühren für den Instrumentalunterricht können monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Wählt der Teilnehmer die monatliche Zahlweise, so sind die Gebühren jeweils bis zum 10. eines Monats, wählt er die vierteljährliche Zahlweise, so sind sie bis zum 10. des zweiten Quartalsmonats zur Zahlung fällig. Die Musikschule bittet aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, die Unterrichtsgebühren per Bankeinzugsverfahren zu entrichten.
4. Gebührenermäßigung bzw. -erstattung
4.1. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich gebührenpflichtig. Muss aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit, längere Reise, Wohnungswechsel) der Unterricht länger als einen Monat abgesagt werden, wird die Unterrichtsgebühr auf Antrag ermäßigt. Diese Regelung gilt nur für entschuldigtes Fehlen (Benachrichtigung 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn).
4.2. Fallen innerhalb eines Schulhalbjahres mehr als vier Unterrichtseinheiten aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, aus, so können die Gebühren auf Antrag erstattet werden. Verändert sich die Gruppenstärke, so werden die Gebühren angepasst.
4.3. Schülern der Musikschule, die beim Wettbewerb “Jugend musiziert” einen 1. Preis erzielt haben, wird für den Unterricht auf dem Instrument, auf dem sie den Preis gewonnen haben, eine Gebührenermäßigung von 50 % gewährt. Diese Vergünstigung gilt bis zum nächsten Wettbewerb, der für dieses Instrumentalfach ausgeschrieben wird.
4.4. Nehmen mehrere Familienmitglieder am Unterricht der Musikschule teil, so wird für das älteste Familienmitglied die volle Gebühr erhoben, für jedes weitere Mitglied wird ein Abzug lt. Gebührenordnung gewährt.
4.5. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. soziale Härtefälle) kann der Leiter der Musikschule auf Antrag über weitere Ermäßigungen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
5. Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.02.2018 in Kraft.
6. Gebührentarif
Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche. Die Gebühren werden durchgehend für alle Monate (auch Ferienmonate) berechnet.
Jahresgebühren der Musikschule der Stadt Quickborn, gültig ab 01.02.2018
Einzelunterricht |
Gruppen |
MFE/Elementarbereich |
||||
45 min |
30 min |
2 Schüler |
3 Schüler |
4 Schüler |
||
Jahresbeitrag |
996,00 € |
666,00 € |
504,00 € |
336,00 € |
264,00 € |
264,00 € |
Gebühren bei monatlicher Zahlweise für Schüler, die ihren Wohnsitz in Quickborn haben, mit Familienrabatten |
||||||
1. Kind |
83,00 € |
55,50 € |
42,00 € |
28,00 € |
22,00 € |
22,00 € |
2. Kind |
66,50 € |
44,50 € |
33,50 € |
23,00 € |
17,50 € |
17,50 € |
3. Kind |
50,00 € |
33,50 € |
25,50 € |
17,50 € |
13,50 € |
13,50 € |
4.Kind |
33,50 € |
22,50 € |
17,00 € |
12,50 € |
9,00 € |
9,00 € |
Gebühren bei monatlicher Zahlweise mit Gastschülerbeitrag für auswärtige Schüler, mit Familienrabatten |
||||||
1. Kind |
88,00 € |
58,50 € |
44,00 € |
29,50 € |
23,00 € |
23,00 € |
2. Kind |
71,50 € |
47,50 € |
35,50 € |
24,50 € |
18,50 € |
18,50 € |
3. Kind |
55,00 € |
36,50 € |
27,50 € |
19,00 € |
14,50 € |
14,50 € |
4. Kind |
38,50 € |
25,50 € |
19,00 € |
14,00 € |
10,00 € |
10,00 € |
Die monatlichen Gebühren im Orientierungsunterricht betragen 28,00 Euro (ab September 2018).